Neuigkeiten

Einstellung Spiel- und Trainingsbetrieb für den gesamten Sportverein

Freitag, 30. Oktober 2020

Liebe SVM'ler,

Update zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die aktuelle Corona-Situation:

Wir stellen mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb in der Fußball-Abteilung ein!

Der Trainingsbetrieb kann in allen Abteilungen des SVM noch bis einschließlich Freitag, den 30.10., stattfinden.

Infomationen, wie es nach den vier November-Wochen weitergehen wird, teilen wir Euch rechtzeitig über unsere bekannten Kanäle (Homepage/Facebook/Instagram) mit.

Für Fragen stehen Euch neben der Vorstandschaft natürlich auch Eure Abteilungsleiter/Trainer/Übungsleiter gerne zur Verfügung.  

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Auch die nächsten 4 Wochen (und natürlich danach) werden wir als Verein gemeinsam durchstehen, auch wenn neben den sportlichen Aktivitäten die ursprünglich für Jahresende angesetzten gesellschaftlichen Ereignisse (Mitgliederversammlung/Gedenkgottesdienst/Weihnachtsfeier) corona-bedingt entfallen bzw. ins nächste Jahr verschoben werden müssen.

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Das Wichtigste aber zum Schluß: Bleibt gesund!

 

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

 

 

 


Absage aller Fußballspiele des SV Marienstein am 24./25. Oktober

Freitag, 23. Oktober 2020

Der SV Marienstein beobachtet wie viele andere Vereine mit Sorge die steigende 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Eichstätt und die anliegenden Regionen.

Nachdem wir im Landkreis aktuell die 50-er Marke überschritten haben, wurde heute folgende Entscheidung getroffen:

Alle für den 24.10. und 25.10. angesetzten Fußballspiele des SV Marienstein werden unter Berufung auf die vom BFV heute, 23.10.2020 veröffentlichte Zusatzregelung in §94 der Spielordnung abgesagt.

Die Kommunikation an alle Beteiligten (Spielleiter, Mannschaften, Schiedsrichter) läuft gerade an.

Sobald wir eine finale Bestätigung von den Spielleitern haben, werden wir Euch diesbezüglich zusätzlich informieren.

Update: Alle Spiele wurden von offizieller Seite abgesagt!

Wir bitten alle um Euer Verständnis!

Bleibt gesund!

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

  


Neue Trikots mit 12 Toren eingeweiht

Freitag, 25. September 2020

Einen schönen Erfolg erzielte unsere U11/2 (Jahrgang 2011) mit einem 12:1 (8:1) bei toller Flutlichtatmosphäre gegen die DJK Dollnstein.

Dabei wurden die von der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte gesponserten neuen Trikots in edlem navy-blau gebührend eingeweiht.


Hygienekonzept SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Samstag, 19. September 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept                    

Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren) 

E-Mail                                         

heri.heber@gmail.com / schop85@live.de

 

Kontaktnummer                         

+49 171 8608240 / +49 0173 6902750

 

Adresse Sportstätte                   

Hofmühl-Sportpark, Weiheracker 2, 85072 Eichstätt

 

Ort, Datum, Unterschrift             Marienstein, 19.09.2020

 

Vorbemerkung

 

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.

Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Für den Trainingsbetrieb im Freien ist kein Hygienekonzept erforderlich, sofern Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben und keine Zuschauer anwesend sind.

Der Bayerische Fußball-Verband möchte mit dem vorliegenden Muster-Hygienekonzept seinen Vereinen eine Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygienekonzepts geben.

Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.

Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.

Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.

 

1.       ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

 

·       Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·       In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.

Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.

·       Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·       Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·       Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·       Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·       Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.

·       Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·       Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.       VERDACHTSFÄLLE COVID-19

 

·       Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·       Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

    • Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen

o   Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o   Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·       Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·       Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.

 

3.       ORGANISATORISCHES

 

 

3.1 Zuschauer

  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.
  • Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich 200.
  • Es wird empfohlen Möglichkeiten zu prüfen, Eintrittskarten bereits im Vorverkauf anzubieten – dies entzerrt die Situation am Spieltag an den Kassenhäuschen, vermeidet Wartezeiten und ermöglicht dem Verein Planungssicherheit bei der Spieltagsorganisation.
  • Zuschauer und Besucher sind nach Möglichkeit im Vorfeld (z. B. bei der Reservierung) darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Sportveranstaltung ausgeschlossen ist.

 

 

3.2 Kontaktdatenerfassung

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

·       Bei mehr als 200 Zuschauern sind von jedem Zuschauer neben Namen, sicherer Erreichbarkeit und Zeitraum des Aufenthalts auch der jeweilige individuelle Sitzplatz zu erfassen.

·       Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten aller auch im ESB erfassten Personen dem Heimverein vorliegen.

·       Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.

·       Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch digital.

 

 

3.3 Organisation

·       Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·       Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb ist Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren)

·       Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.

·       Es wird empfohlen, Trainingsleibchen/Trikots ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel tragen zu lassen und nicht zu tauschen. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·       Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·       Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.

·       Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.

·       Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·       Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·       Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

·       Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

3.4 Parkplätze

 

·       Sofern vom Heimverein zur Verfügung gestellte Parkplätze von teilnehmenden Personen genutzt werden können, sollten für diesen Bereich Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen ergriffen werden (z. B. Einsatz von Parkplatzeinweiser, ggf. Parkplatzanzahl anpassen).

       

 

4.       ZONIERUNG

 

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·       In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Sanitäts- und Ordnungsdienst

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o   Ggf. Medienvertreter

·       Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·       Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·       Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

 

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·       In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·       Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

·       Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)

·       Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5Meter einzuhalten. Sollte dies audf Stehplätzen einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

·       Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer) gestattet.

·       Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

·       Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·       Vereinsheim

·       Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

 

 

 

 

 

5.       SPIELBETRIEB

 

 

5.1 Zuschauer

·       Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200 (siehe 3.1 Zuschauer).

·       Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer

·       Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)

·       In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen

·       Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:

o   Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen

o   Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte

o   Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen

o   Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

 

5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·       Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·       Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·       In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·       Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden werden.

 

5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·       Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·       Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·       Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·       Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·       Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·       Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·       Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

5.4 Spielbericht

·       Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·       Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·       Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·       Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·       Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·       Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

5.6 Aufwärmen

·       Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

 

5.7 Ausrüstungs-Kontrolle

·       Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·       Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistenten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

5.8 Einlaufen der Teams

·       Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·       Kein „Handshake“

·       Keine Escort-Kids

·       Keine Maskottchen

·       Keine Team-Fotos

·       Keine Eröffnungsinszenierung

 

5.9 Trainerbänke/Technische Zone

·       Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·       Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·       Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


5.10 Halbzeit

·       In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·       Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)

 

5.11 Gastronomie

·       Eine Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen.

·       Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

·       Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Weiterführende Informationen sind hier zu finden:

o   Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband: https://www.dehoga-bayern.de/

o   Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur: https://www.vebwk.com/corona/

 

6.       LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband    
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)        
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/         

7.       HINWEISE

 

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

 

 

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Mariensteiner Jugend- und Herrenmannschaften mit frischem Wind

Montag, 10. August 2020

 

(jsl) Marienstein

 

Nachdem zuvor nur sporadisch Trainingseinheiten stattgefunden hatten, starteten die beiden Senioren-Fußballmannschaften des SV Marienstein am vergangenen Dienstag in die Vorbereitung auf die Restsaison. Drei Mal pro Woche bitten die beiden neuen Trainer Dominik Pfuhler (1. Mannschaft) und Daniel Bauer (2. Mannschaft) ihre Teams auf die Plätze des Hofmühl-Sportparks. Mit Daniel Bauer komplettiert nun ein weiterer Übungsleiter mit Stallgeruch das Mariensteiner Trainerteam. Der Raitenbucher C-Lizenz-Inhaber kehrt nach 15 Jahren und Stationen in Schernfeld, Preith, Kipfenberg und Raitenbuch zurück zu den Vorstädtern. Als Spieler feierte er hier 2004 den Bezirksliga-Aufstieg und 2005 den Klassenerhalt in dieser Spielklasse. Pfuhler und Bauer zur Seite stehen weiterhin Torwarttrainer Florian Kleinhans und die Betreuer Ralf Danner und Patrick Obele. Dankenswerterweise hatte zuletzt Fußball-Abteilungsleiter Dominik Herrmann als Interimstrainer der 1. Mannschaft ausgeholfen. Über die ersten Trainingseindrücke äußerte sich Pfuhl positiv: "Für August ist die Trainingsbeteiligung in Ordnung. Wir befinden uns mit unserer sehr jungen Truppe natürlich im Umbruch und wollen nach einer zuletzt schwierigen Phase die Runde ordentlich zu Ende spielen." Aus Wettkampfsicht hat die Beendigung der Runde für die Bezirksliga-Mannschaft kaum Wert, da man abgeschlagen am Tabellenende rangiert. Die zweite Mannschaft liegt momentan im Mittelfeld der A-Klasse Jura Süd. Entsprechend lässt Pfuhler durchblicken: "Wir müssen die restlichen Spieltage und den Pokalwettbewerb als lange Vorbereitung auf die Saison 21/22 sehen und perspektivisch denken." Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung sollen die jungen Neuzugänge liefern: Vitus Becker (U19 des VfB Eichstätt), Torhüter Lukas Dorsch (U19 des TSV 1860 Weißenburg), Thomas Dirsch (SV Ochsenfeld), Ozt Cetin (FC Türk Gücü Eichstätt) und Mario Schanz (VfR Neuburg II) laufen ab sofort für die Blau-Weißen auf. Neben dem Spiel vom Samstag gegen den SC Irgertsheim (siehe Spielbericht) stehen noch weitere Testspiele auf dem Programm, die allesamt im Hofmühl-Sportpark stattfinden: gegen den TSV Gaimersheim (16.08.), den ESV Treuchtlingen (29.08.), die Eintracht Tagmersheim-Rögling-Blossenau und die DJK Pollenfeld (beide 30.08.). Von 29. bis 31. August halten die beiden Herrenmannschaften zudem ein Trainingslager in heimischen Gefilden ab, wobei auch das Teambuilding nicht zu kurz kommen wird. Die mittelfränkischen Bezirksligisten starten am Wochenende darauf direkt mit dem Ligapokal. In einer nach geografischen Gesichtspunkten eingeteilten 4er-Gruppe trifft der SVM in Hin- und Rückspiel auf die beiden Top-Teams TSV 1860 Weißenburg (Liga-Tabellenführer) und FV Dittenheim (Rang 3) und auf den SC Aufkirchen (Rang 11). Der Ligaspielbetrieb wird am für einzelne Teams am 16.09. (Nachholspiele) und am 20.09. (erster kompletter Spieltag) fortgesetzt. Langsam an den Herrenbereich herangeführt werden sollen die Nachwuchsspieler der U19, die von Jugendleiter Peter Bosch und Alex Sturm trainiert werden und in den Dienstags-Einheiten regelmäßig "Senioren-Luft" schnuppern sollen. Dies ist den Verantwortlichen um den 2. Vereinsvorsitzenden Stefan Herrler ein starkes Anliegen: "In der U19 können wir – auch dank einiger Spieler der U17 – endlich wieder eine eigene Mannschaft anmelden. Überhaupt wollen wir zusätzlich zum Herren-Fußball den Fokus auch auf die Jugendarbeit legen und sind hier froh über die gute Kooperation mit dem FV Obereichstätt." Hierdurch können in der U9 (Trainer Markus Miehling, Florian Haas), in der U11 (Trainer Roland Kois, Reiner Kerschelohr) und in der U13 (Simon Biedermann, Jan Freder) jeweils zwei Mannschaften gestellt werden. Auch mit der U15 (Norbert Eszlinger, Maximilian Mödl) agiert man in einer Spielgemeinschaft – hier mit der DJK Schernfeld. Die Kleinsten der U7 starten nach den Ferien mit Trainer Stefan Herrler. Die Trainingseinheiten laufen auf Grund der Corona-Pandemie natürlich unter besonderen Bedingungen ab. "Unseren zahlreichen Ehrenamtlichen können wir für das in den letzten Monaten Geleistete einfach nur Danke sagen. Unsere Sportplätze befinden sich dank der akribischen Arbeit von Platzwart Franz Bayer beispielsweise in einem exzellenten Zustand. Unser Dank gilt natürlich auch unseren Sponsoren, die uns weiterhin so toll unterstützen", blickt Geschäftsführer Thomas Stark auf die herausfordernde Zeit zurück.

 

 

 

 

 


Hygienekonzept des SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Donnerstag, 06. August 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept             Stefan Herrler

E-Mail                                                             heri.heber@gmail.com

Kontaktnummer                                              08421936310

Adresse Sportstätte                                        Am Weiheracker 2

 

 

1.      ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

·        Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·        In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·        Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·        Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·        Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·        Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·        Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche

·        Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·        Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.      VERDACHTSFÄLLE COVID-19

·        Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·        Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

o    Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o    Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·        Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·        Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3.      ORGANISATORISCHES

Feste Trainingsgruppen

·        Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.

Kontaktdatenerfassung

·        Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.

·        Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers. 

·        Beim Trainingsspielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.

·        Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

 

Zuschauer

·        Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist ausgeschlossen.

·        Für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden

 

Organisation

·        Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·        Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb ist Stefan Herrler.

·        Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.

·        Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·        Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.

·        Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·        Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb eingewiesen.

·        Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

·        Alle Spieler und Offiziellen sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Die Spieler und Offiziellen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·        Sollten Spieler und/oder Offiziellen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·        Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

4.      ZONIERUNG

Die Sportstätte wird in zwei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·        In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Sanitäts- und Ordnungsdienst

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o    Ggf. Medienvertreter

·        Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·        Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·        In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·        Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

·        Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·        Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

·        Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·        Vereinsheim

·        Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5.      TRAININGSBETRIEB

Grundsätze

·        Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

·        Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

·        Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

·        Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

 

6.      TRAININGSSPIELBETRIEB

 

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·        Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·        Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·        In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·        Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

 

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·        Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·        Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·        Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·        Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·        Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·        Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

Duschen/Sanitärbereich

·        Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.

·        Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

 

Spielbericht

·        Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·        Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·        Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·        Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·        Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·        Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

Aufwärmen

·        Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen gewährleistet ist.

 

Ausrüstungs-Kontrolle

·        Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·        Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Einlaufen der Teams

·        Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·        Kein „Handshake“

·        Keine Escort-Kids

·        Keine Maskottchen

·        Keine Team-Fotos

·        Keine Eröffnungsinszenierung

 

Trainerbänke/Technische Zone

·        Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·        Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·        Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Halbzeit

·        In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·        Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

 

7.      LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband           
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)    
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

                                          

8.      HINWEISE

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Restplätze für Feriencamp in Workerszell

Dienstag, 28. Juli 2020

Für das Fußball - Feriencamp des SVM in Zusammenarbeit mit der DJK Workerszell von Montag, 17. August bis Freitag, 21. August in Workerszell sind nur noch wenige Restplätze frei. 

Anmeldungen sind noch unter www.audi-schanzer-fussballschule.de möglich.

 


3. Mariensteinpokal erneut ein voller Erfolg

Mittwoch, 22. Januar 2020

 

(jsl) Marienstein

 

Der SV Marienstein richtete am vergangenen Wochenende erneut den Mariensteinpokal aus und spätestens mit dieser dritten Auflage ist klar, dass dieses Turnier seinen festen Platz im Terminkalender der regionalen Nachwuchsteams hat. Bereits um 09.00 Uhr machten am Samstag mit den U7-Teams die Jüngsten der fünf vertretenen Altersklassen den Anfang und bevölkerten das Parkett der Schulsporthalle Schottenau, wo das Turnier erstmalig ausgetragen wurde. Im Modus Jeder-gegen-Jeden traten sechs Mannschaften an, wobei am Ende alle Spielerinnen und Spieler Sieger waren – auch dank der kleinen Trophäen, die jeder Akteur von SVM-Vorsitzenden Arnulf Neumeyer oder Turnierleiter Peter Bosch überreicht bekam. Ab Mittag jagten sechs U9-Teams dem runden Leder hinterher und im im Finale setzte sich der FC Hitzhofen-Oberzell mit 3:1 gegen den SV Marienstein I durch. Das Kräftemessen der U15 bildete den Abschluss des ersten Turniertages, der erst nach 19.00 Uhr mit dem Finale zuende ging. Dabei besiegte der ESV Treuchtlingen die JFG Rezattal mit 2:1. Am Sonntag Vormittag begrüßten Bosch und seine zahlreichen freiwilligen Helfer des SVM, die auch für das leibliche Wohl der Spieler und Zuschauer sorgten, zunächst die U11-Mannschaften. Nach einer Gruppenphase und packenden Entscheidungsspielen stand mit dem ESV Treuchtlingen II der Sieger fest, der im Endspiel gegen den FC/DJK Weißenburg knapp mit 3:2 die Oberhand behielt. Für den Abschluss des zweitägigen Spielemarathons sorgten die U13-Teams. Den Titel sicherte sich die SG Alesheim durch ein knappes 1:0 über den SSV Oberhochstatt. "Das Feedback der Spieler, Betreuer und Zuschauer war wieder durchweg positiv und die meisten haben bereits ihr Kommen für 2021 angekündigt", zog Bosch am Ende des Wochenendes ein zufriedenes Fazit.

 

Die Teilnehmer und Platzierungen:

 

Samstag:

 

U7 (keine Platzierungen): FC Nagelberg, DJK Limes, VfB Eichstätt, SV Marienstein I, SV Marienstein II, DJK Grafenberg

 

U9: 1. FC Hitzhofen-Oberzell, 2. SV Marienstein I, 3. SV Marienstein II, 4. DJK Grafenberg, 5. SV Wettelsheim I, 6. SV Wettelsheim II

 

U15: 1. ESV Treuchtlingen, 2. JFG Rezattal, 3. DJK Pollenfeld, 4. DJK Raitenbuch, 5. SV Marienstein I, 6. SV Marienstein II

 

Sonntag:

 

U11: 1. ESV Treuchtlingen II, 2. FC/DJK Weißenburg, 3. ESV Treuchtlingen I, 4. SV Marienstein, 5. DJK Abenberg, 6. FV Obereichstätt

 

U13: 1. SG Alesheim, 2. SSV Oberhochstatt, 3. DJK Grafenberg, 4. JFG Wassertal-Birktal, 5. SV Marienstein, 6. 1. FC Pleinfeld

 


Vorankündigung: 3. Mariensteinpokal am kommenden Wochenende

Montag, 13. Januar 2020

(jsl) Marienstein

Der SV Marienstein richtet in diesem Winter erneut den Mariensteinpokal aus. Am kommenden Samstag und Sonntag gibt es in der Schulsporthalle Schottenau Hallenfußball satt zu bestaunen, wenn in fünf verschiedenen Altersklassen die Turniersieger ausgespielt werden. Am Samstag machen ab 09.00 Uhr die U7-Mannschaften den Anfang. Nach der Mittagspause spielen ab 13.00 Uhr die Mannschaften der Altersklasse U9 den Turniersieg aus, ehe ab 17:00 Uhr die Altersklasse U15 den ersten Turniertag komplettiert. Den Sonntag läuten ab 09:00 Uhr die U11-Teams ein. Der Abschluss des zweitägigen Spielemarathons ist den U13-Junioren vorbehalten, die ab 13:00 Uhr ihr Können auf dem Parkett zeigen. Die Spieler der drei jüngeren Altersklassen erhalten allesamt eine Erinnerung an das Turnier, die jeweiligen Turniersieger erhalten einen Pokal. Für die U13 und U15 sind zusätzlich Mannschaftspreise ausgelobt. Für Verpflegung in der Halle ist gesorgt. Die Ergebnisse können zudem in Echtzeit online eingesehen werden. Der SV Marienstein und die Nachwuchsspieler freuen sich über zahlreiche Unterstützung auf den Rängen.

Mannschaften folgender Vereine nehmen im Laufe des Wochenendes an der dritten Auflage des Turniers teil:

SV Marienstein, ESV Treuchtlingen, DJK Grafenberg, VfB Eichstätt, DJK Limes, FC Nagelberg, FC Hitzhofen-Oberzell, SV Wettelsheim, FC/DJK Weißenburg, SG Alesheim, DJK Abenberg, SSV Oberhochstatt, JFG Wassertal-Birkental, 1. FC Pleinfeld, FV Obereichstätt, DJK Raitenbuch, JFG Rezattal, DJK Pollenfeld


2. Mariensteinpokal: SVM richtet erneut Nachwuchsturnier aus

Montag, 14. Januar 2019

(jsl) Marienstein Nach der gelungenen Premiere im Vorjahr richtet der SV Marienstein in diesem Winter erneut den Mariensteinpokal aus. Am kommenden Samstag und Sonntag gibt es in der DJK-Halle in der Schottenau Hallenfußball satt zu bestaunen, wenn in fünf verschiedenen Altersklassen die Turniersieger ausgespielt werden. Am Samstag machen ab 09.00 Uhr die U7-Mannschaften den Anfang, wobei neben den Gastgebern, die zwei Mannschaften stellen, auch die SG Schernfeld/Workerszell , der TSV Greding, der TSV Etting und der ESV Treuchtlingen dem Leder nachjagen werden. Nach der Mittagspause spielen ab 13.00 Uhr sechs Mannschaften der Altersklasse U9 den Turniersieg aus. Antreten werden der SV Marienstein, die SG SF Bieswang, der VFB Kipfenberg, der TSV Kösching , der TSV Greding und die DJK Schernfeld/Workerszell. Am Abend komplettiert die Altersklasse U15 den ersten Turniertag. Hier laufen der SV Marienstein I und II, die SG Nennslingen, der VFB Markt Berolzheim und die SG DJK Schernfeld/Workerzell auf.Den Sonntag läuten die U11-Teams ein. Ab 09.00 Uhr messen sich der SV Marienstein, der FC Arnsberg, die DJK Pietenfeld/Adelschlag, die SG Workerzell/Schernfeld, die DJK Grafenberg und und FV Obereichstätt. Der Abschluss des zweitägigen Spielemarathons mit insgesamt 76 Partien ist den U13-Junioren vorbehalten. Auch hier ist mit heißen Duellen zu rechnen, wenn sich der SV Marienstein, der TSV Etting I und II, der FC Gerolfing, der TSV Kösching und Grün-Weiss Ingolstadt auf dem Parkett duellieren. Die teilnehmenden Kicker erwartet im Falle eines Turniersieges ein Pokal und die Jüngsten eine Erinnerung an das Turnier. Auch der Torschützenkönig wird ausgezeichnet. Für Verpflegung in der Halle ist durch die Pizzeria La Fenice gesorgt. Der SV Marienstein und die Nachwuchsspieler freuen sich über zahlreiche Unterstützung auf den Rängen.


Start der Punktrunde für unsere Nachwuchsfußballer am Wochenende

Donnerstag, 14. September 2017

 

(jsl) Marienstein

 

Dominik Herrmann und Peter Bosch, die Leiter der Nachwuchsfußball-Abteilung des SV Marienstein, blicken zufrieden auf die letzten Wochen zurück und sehen ihre Mannschaften nach intensiven Trainingseinheiten gut gerüstet für den Start der Punktrunde am Wochenende.

 

Dabei geht der SVM in der U19 eine Spielgemeinschaft mit der DJK Workerszell (5 Spieler), der DJK Schernfeld (1 Spieler) und dem FV Obereichstätt (2 Spieler) ein und stellt mit 15 Spielern selbst ein Gros des Kaders. Die Kreisliga wird die Mannschaft vor eine gewaltige Herausforderung stellen und so wurde von Trainer Dominik Herrmann mit dem Klassenerhalt ein realistisches Ziel ausgegeben. Im Vordergrund stehen die spielerische und taktische Weiterentwicklung der Jugendspieler und das Heranführen an den Herrenbereich. Dieses Ziel findet seinen Ausdruck im Trainingsalltag, wo man zusammen mit der zweiten Herrenmannschaft des SVM trainiert. Die Heimspiele werden in der Hinrunde bei der DJK Workerszell und in der Rückrunde im Hofmühl-Sportpark des SVM ausgetragen werden. Eine Liga tiefer wird die U17 antreten und dies größtenteils mit Spielern des jüngeren Jahrgangs. Die Trainer Nino DiTerlizzi und Tarkan Menekse bitten montags und mittwochs zum Training und erhoffen sich einen Platz im gesicherten Kreisklasse-Mittelfeld. Die U15 kämpft unter Coach Stefan Hahnemann in der Gruppe um Punkte und peilt nach Möglichkeit den Aufstieg an. Sogar zwei Mannschaften stellen die Blau-Weißen in der U13, wobei ein Team in der Kreisklasse (Trainer Peter Bosch und Bülent Hezer) und eines in der Gruppe (Trainer Farrukh Salim und Thorsten Breindl) antritt. Die beiden Mannschaften der U11 (Trainer Tobias Röhrer und Stefan Hauck) und die U9 laufen ebenfalls in der Gruppe auf, wobei die U9 momentan mit der U7 trainiert, da für sie noch ein Übungsleiter gesucht wird. Die genannten Jüngsten werden von Peter Bosch trainiert und werden an einigen vom Verband organisierten Turnieren teilnehmen.

 


Bericht zum Pfingstturnier des SV Marienstein

Freitag, 23. Juni 2017

 

(jsl) Marienstein

 

Bei der zweiten Auflage des Pfingstturniers des SV Marienstein spielten zahlreiche Jugendmannschaften aus insgesamt vier Altersklassen an zwei Tagen ihre Turniersieger aus. Nachdem das Turnier im Vorjahr den widrigen Wetterbedingungen zum Opfer gefallen war, freuten sich die Mariensteiner Organisatoren umso mehr über die traumhaften Bedingungen, die sie den Nachwuchskickern im Hofmühl-Sportpark bieten konnten. Den Anfang machten am Samstag die U9-Teams, wobei der MTV 1881 Ingolstadt im Finale gegen den VFB einen Rückstand noch in einen 2:1-Sieg umwandeln konnte. Ab Mittag enterten dann die U11-Kicker die Spielfelder und lieferten sich packende Duelle. Überraschend zogen die Hausherren in das Finale ein, das sie gegen den starken TSV Etting mit 0:2 verloren. Der Sonntag Vormittag gehörte dann den Jüngsten. Da der Spaß an der Sache klar im Vordergrund stehen sollte, wurde in der U7 keine Tabelle geführt und so gab es ausschließlich Sieger und strahlende Gesichter. Den Abschluss machten am Nachmittag die U13-Junioren. Die Zuschauer im Sportpark bekamen dabei bei einem ausgeglichenen Teilnehmerfeld hochklassige Spiele geboten. Das packende Endspiel entschied der MTV 1881 Ingolstadt gegen den ESV Treuchtlingen für sich. Einen besonderen Dank richteten die Jugendleiter Dominik Herrmann und Peter Bosch an die drei Schiedsrichter, die innerhalb der zwei Tage 60 Spiele leiteten, an die Sponsoren, die durch ihr Engagement die Durchführung möglich gemacht hatten, und an die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer aus dem Mariensteiner Lager. Die sogar bis aus Nürnberg angereisten Teams zeigten sich begeistert von der Organisation und der Durchführung des Turniers und sagten teilweise ihr Kommen für eine Neuauflage im nächsten Jahr bereits zu.

 

 

 

Die Ergebnisse:

 

U7 (Teilnehmer):

 

TSV Greding, SG Wettelsheim, ESV Treuchtlingen I und II, SV Marienstein I und II

 

U9 (Tabelle):

 

1. MTV 1881 Ingolstadt, 2. VFB Eichstätt, 3. SV Wettelsheim, 4. SV Marienstein, 5. DJK Pollenfeld, 6. ESV Treuchtlingen

 

U11 (Tabelle):

 

1. TSV Etting, 2. SV Marienstein, 3. FC Hitzhofen/Oberzell, 4. TSV 1860 Weißenburg, 5. VFB Eichstätt, 6. FC Bayern Kickers Nürnberg

 

U13 (Tabelle):

 

1. MTV 1881 Ingolstadt, 2. ESV Treuchtlingen, 3. SV Marienstein II, 4. SG Alesheim, 5. ESV Treuchtlingen II, 6. SV Marienstein I

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erfolgreiches Pfingstturnierwochenende der U7 bis U13

Mittwoch, 21. Juni 2017

Am 17.06.2017 waren zunächst die Kicker der U9-Teams dran.

Dabei konnte sich der MTV 1881 Ingolstadt nach einen Rückstand im Finale gegen den VFB Eichstätt mit 2:1 durchsetzen. Die Hausherren belegten Platz 4. Die sonst sehr stark besetzten Kicker des ESV Treuchtlingen sind Ferienbedingt sehr geschwächt zu dem Turnier gekommen. Es mussten sogar Spieler der U7 aushelfen. Deswegen haben sie für Ihre Leistung trotz des letzten Platzes einen Riesenrespekt verdient. Wir sind sicher, dass sie in Topbesetzung ganz vorn mit dabei gewesen wären.

Tabelle:

  1. MTV 1881 Ingolstadt

  2. VFB Eichstätt

  3. SV Wettelsheim

  4. SV Marienstein

  5. DJK Pollenfeld

  6. ESV Treuchtlingen 

 

Um 13.00 Uhr waren dann die Kicker der U11-Mannschaften dran.

Unsere Kicker von dem SVM steigerten sich stetig während des Turnierverlaufes und standen am Ende sogar überraschend im Finale. Da sie im Halbfinale beim 9-Meterschießen den FC Hitzhofen/Oberzell bezwingen konnten. Im Finale begegneten sie dann zum 3. Mal den TSV Etting. Diese bestätigten ihre Vorrundenleistung und gewannen das Finale mit 2:0.

Unsere weit angereisten Gäste von den FC Bayern Kickers Nürnberg waren über die hohe Spielqualität und der Fairness unseres Turniers beeindruckt und kündigten an, gern nochmal zu uns zu kommen.

 Tabelle:

  1. TSV Etting

  2. SV Marienstein

  3. FC Hitzhofen/Oberzell

  4. TSV 1860 Weißenburg

  5. VFB Eichstätt

  6. FC Bayern Kickers Nürnberg

 

Am 18.06. 2017 waren dann unsere Jüngsten der U7-Teams dran.

In dieser Altersklasse ist der Verein der Meinung, dass es nur Sieger geben kann. Deswegen gab es keine offizielle Tabelle. Das Fußballspielen steht hier im Vordergrund. Der SV Marienstein trat hier mit zwei Mannschaften mit jeweils 10 Spielern an. Die Älteren konnten einige Tore ( Siege ) erringen. Sogar die 4-Jährigen von Marienstein 2 haben es geschafft, im letzten Spiel des Turniers ein Tor zu schießen – und somit ihren ersten Sieg zu feiern.

Teilnehmer U7:

TSV Greding

SG Wettelsheim

ESV Treuchtlingen I

ESV Treuchtlingen II

SV Marienstein I

SV Marienstein II

 

Um 13:00 Uhr kämpften dann die U13-Mannschaften um die Turnierkrone.

Hierbei konnte sich nach einem packenden Finale der MTV 1881 Ingolstadt gegen den sehr stark aufspielenden ESV Treuchtling durchsetzen. Das Spielniveau der U13 Mannschaften war sehr hoch und jedes Team hätte eine Finalteilnahme verdient gehabt. Der Turnierfavorit ESV Treuchtlingen musste sich als einziges Team nur im Finale geschlagen geben.

 Tabelle:

  1. MTV 1881 Ingolstadt

  2. ESV Treuchtlingen

  3. SV Marienstein II

  4. SG Alesheim

  5. ESV Treuchtlingen II

  6. SV Marienstein I

Wir bedanken uns bei den drei Schiedsrichtern für ihre starke Leistung. 60 Spiele an zwei Tagen zu leiten, ist nicht selbstverständlich und zudem sehr Kräfte zehrend. Außerdem bedanken wir uns bei den vielen Helfern, ohne die ein reibungsloser Turnierablauf nicht möglich gewesen wäre.

Ein großer Dank auch an die Sponsoren die Dieses Turnier in dem Umfang möglich gemacht haben:

Backstube Schneller

Mietpark Schöpfel

HC Hüpfburgverleih

Privatbrauerei Hofmühl

Helmut Hüttinger Bedachungen GmbH (Hauptsponsor)

 

Mit sportlichem Gruß

für den SV Marienstein

Turnierleiter Peter Bosch

 


Nachwuchs des SV Marienstein zu Gast in Polen

Donnerstag, 28. Juli 2016

Zwei gemischte Nachwuchsmannschaften des SV Marienstein vertraten jüngst (23. Juli) die Stadt Eichstätt beim internationalen Städtecup, der heuer bereits zum 13. Mal ausgetragen wurde. Gastgeber war das polnische Lwowek, Mannschaften entsandten zudem Eichstätts tschechische Partnerstadt Chrastava und Lwowek Slaski (Polen).

Traditionell herrschte am Spieltag Länderspielatmosphäre auf der Sportanlage: Die Mannschaften wurden vor der mit Nationalflaggen geschmückten Tribüne und unter Abspielung der jeweiligen Nationalhymne vorgestellt. Bei den jüngeren Junioren traten insgesamt sechs Teams an, der SVM-Nachwuchs musste sich im Halbfinale dem späteren Turniersieger aus Lwowek  geschlagen geben und erspielte sich am Ende den guten vierten Platz. Die Spieler der älteren Nachwuchsmannschaft hingegen konnten sich mit zwei Siegen und einem Unentschieden den viel umjubelten Turniersieg sichern, Zweiter wurden die Gastgeber vor den Teams aus Chrastava und Lwowek Slaski.

Bei der großen Siegerehrung bedankte sich Alt-OB und SVM-Vorsitzender Arnulf Neumeyer für „das großartig organisierte Fußballturnier und die herzliche Gastfreundschaft.“ Zudem lud Neumeyer die Teams aus Tschechien und Polen zum Städtecup nach Eichstätt ein, der im Juli 2017 vom SV Marienstein ausgetragen wird. Den Turnierabend beschloss ein gemeinsames Grillen aller beteiligten Mannschaften und Delegationen – hier wurde nochmals eindrucksvoll deutlich, das Sport die Menschen über Grenzen hinweg verbinden kann.

Die dreitägige Reise nach Polen traten insgesamt 26 Jugendspieler, sechs Trainer (Tarkan Menkse & Thorsten Breindl = ältere Auswahl; Beter Bosch, Bülent Hezer, Farukh Sallim und Byran Urbaniak = jüngere Auswahl), einige Eltern sowie eine offizielle Delegation der Stadt Eichstätt und des SV Marienstein unter der Leitung von Alt-Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer an. Trotz der Reisestrapazen und der insgesamt über 1400 zurückgelegten Buskilometern war die Stimmung bei der SVM-Delegation stets sehr gut. Herzlichen Dank an alle Mitfahrer und Helfer.

Weitere Fotos vom Städtecup findet ihr in unserer Bildergalerie.


SV Marienstein (U11) gewinnt Eichstätter Hallencup

Sonntag, 21. Februar 2016

Bei den Eichstätter Hallencup in der DJK Halle konnte sich die U11/1 vom SV Marienstein durchsetzten.

Zunächst erwischten die Jungs der U11/2 einen guten Turnierstart und konnten das erste Spiel mit 2:1 gegen die DJK Pietenfeld-Adelschlag gewinnen.

Die U11/1 startete mit einer unglücklichen Niederlage gegen den VFB Eichstätt II (0:1)

Leider Konnten die U11/2 die 2 folgenden Gruppenspiele nicht gewinnen und so blieb nur das Spiel um Platz 5.

Dabei mussten sie sich leider nach einen Spannenden Spiel gegen DJK Pollenfeld mit 3:5 nach 7 Meter schießen geschlagen geben.

Bei der U11/1 lief nach der ersten Niederlage alles wieder nach Plan. Die 2 weiteren Gruppenspiele konnten sie klar für sich entscheiden und so zogen sie als Gruppenzweiter in das Halbfinale ein.

Da mussten sie gegen den Hausherren VFB Eichstätt I spielen. Dabei ging Unsere U11/1 als Sieger vom Platz (3:0).

Im Finale Standen sich dann die DJK Dollenstein und SV Marienstein I gegenüber.

SV Marienstein ging schon nach der ersten Spielminute mit 1:0 in Führung. Kurz darauf folgte schon das 2:0. Jetzt blieb der DJK Dollnstein nichts anderes mehr übrig und sie mussten alles oder nichts spielen.

Das erkannten unsere Jungs und nutzen Jede Lücke in der Abwehr. Endergebnis war das 6:0 für SV Marienstein.

Bester Torschütze war Gabriel S. (SV Marienstein I) mit 9 Toren.

 Abschlusstabelle:

  1. SV Marienstein I

  2. DJK Dollenstein

  3. VFB Eichstätt I

  4. VFB Eichstätt II

  5. DJK Pollenfeld

  6. SV Marienstein II

  7. DJK Pietenfeld-Adelschlag

  8. DJK Workerszell