Neuigkeiten: Verein

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Dank VR-Bank: Lebensretter beim SVM

Montag, 23. November 2020

 

(jsl) Marienstein

 

Auch die Ortsteile Marienstein und Rebdorf verfügen nun über einen Defibrillator. Das lebensrettende Gerät wurde komplett von der Volksbank Raiffeisenbank gesponsert. Der Generalbevollmächtigte Helmut Kundinger und der Regionalleiter Thomas Bauer übergaben den Defibrillator offiziell den Verantwortlichen des SV Marienstein. Bereits im Vorfeld war es von Elektromeister Peter Bosch an dem Funktionsgebäude des SVM, das sich rechts neben der Sportgaststätte Schamerau befindet, montiert worden. Arnulf Neumeyer, erster Vorsitzender des SV Marienstein: "Wir sind sehr stolz darauf und bedanken uns bei der VR-Bank für die Unterstützung dieser lebensnotwendigen Einrichtung, auch wenn wir hoffen, dass sie nie zum Einsatz kommt." Die Anwendung des Geräts ist selbsterklärend und man wird auch bei der Benutzung angeleitet. Zudem wurden Hinweisschilder in der Umgebung angebracht.

 


 


Abholservice in der Schamerau

Montag, 09. November 2020

Maurizio & Petra sind für uns da: Seit Dienstag, 03.11., bietet die Sportgaststätte zu den folgenden Zeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag & Sonntag, von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie Samstag von 17 bis 20 Uhr wieder einen Abholservice für Speisen an.

Die Speisekarte und die Telefonnummer könnt ihr hier einsehen.

Nutzt dieses Angebot und unterstützt unsere Vereinswirts-Ehepaar in dieser für die Gastronomie so schwierigen Zeit.

Eure Vorstandschaft


Einstellung Spiel- und Trainingsbetrieb für den gesamten Sportverein

Freitag, 30. Oktober 2020

Liebe SVM'ler,

Update zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die aktuelle Corona-Situation:

Wir stellen mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb in der Fußball-Abteilung ein!

Der Trainingsbetrieb kann in allen Abteilungen des SVM noch bis einschließlich Freitag, den 30.10., stattfinden.

Infomationen, wie es nach den vier November-Wochen weitergehen wird, teilen wir Euch rechtzeitig über unsere bekannten Kanäle (Homepage/Facebook/Instagram) mit.

Für Fragen stehen Euch neben der Vorstandschaft natürlich auch Eure Abteilungsleiter/Trainer/Übungsleiter gerne zur Verfügung.  

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Auch die nächsten 4 Wochen (und natürlich danach) werden wir als Verein gemeinsam durchstehen, auch wenn neben den sportlichen Aktivitäten die ursprünglich für Jahresende angesetzten gesellschaftlichen Ereignisse (Mitgliederversammlung/Gedenkgottesdienst/Weihnachtsfeier) corona-bedingt entfallen bzw. ins nächste Jahr verschoben werden müssen.

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Das Wichtigste aber zum Schluß: Bleibt gesund!

 

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

 

 

 


Absage aller Fußballspiele des SV Marienstein am 24./25. Oktober

Freitag, 23. Oktober 2020

Der SV Marienstein beobachtet wie viele andere Vereine mit Sorge die steigende 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Eichstätt und die anliegenden Regionen.

Nachdem wir im Landkreis aktuell die 50-er Marke überschritten haben, wurde heute folgende Entscheidung getroffen:

Alle für den 24.10. und 25.10. angesetzten Fußballspiele des SV Marienstein werden unter Berufung auf die vom BFV heute, 23.10.2020 veröffentlichte Zusatzregelung in §94 der Spielordnung abgesagt.

Die Kommunikation an alle Beteiligten (Spielleiter, Mannschaften, Schiedsrichter) läuft gerade an.

Sobald wir eine finale Bestätigung von den Spielleitern haben, werden wir Euch diesbezüglich zusätzlich informieren.

Update: Alle Spiele wurden von offizieller Seite abgesagt!

Wir bitten alle um Euer Verständnis!

Bleibt gesund!

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein

  


Maskenpflicht für Zuschauer!

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Mit den steigenden Corona-Fallzahlen verschärfen sich auch wieder die Schutzmaßnahmen.

Ab sofort gilt bis auf weiteres: 

Zuschauer von Sportveranstaltungen des SV Marienstein (inklusive Training) müssen zusätzlich zu den bisher notwendigen Maßnahmen ab dem Betreten der Sportanlagen zwingend eine Maske tragen!

Bei Nichtbeachtung werden wir die fahrlässig handelnden Personen von unseren Sportanlagen verweisen.

Vielen Dank an alle für Eure Mithilfe bei der Umsetzung!

Bleibt gesund und passt auf Euch auf!

Die Vorstandschaft des SV Marienstein


Verschiebung Jahreshauptversammlung 2020 und Absage Weihnachtsfeier 2020

Freitag, 09. Oktober 2020

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Marienstein,

schweren Herzens haben wir uns entschieden, aufgrund der aktuellen Beschränkungen durch die Corona-Pandemie und die unsicheren Aussichten für die nächsten Monate folgende Veranstaltungen zu verschieben, bzw. abzusagen:

 

  • Die für den 6. November 2020 geplante Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen sowie die für den gleichen Tag angedachte Gedenkmesse für die verstorbenen Mitglieder des Vereins wird auf 2021 verschoben.

 

  • Die für den 4. Dezember 2020 geplante Weihnachtsfeier im Kinderdorf Marienstein wird dieses Jahr leider abgesagt.

 

Wir bitten alle um Euer Verständnis!

Bleibt alle gesund! 

Eure Vorstandschaft des SV Marienstein 


Hygienekonzept SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Samstag, 19. September 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept                    

Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren) 

E-Mail                                         

heri.heber@gmail.com / schop85@live.de

 

Kontaktnummer                         

+49 171 8608240 / +49 0173 6902750

 

Adresse Sportstätte                   

Hofmühl-Sportpark, Weiheracker 2, 85072 Eichstätt

 

Ort, Datum, Unterschrift             Marienstein, 19.09.2020

 

Vorbemerkung

 

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Muster-Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.

Für den Sportbetrieb in Sportstätten ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Für den Trainingsbetrieb im Freien ist kein Hygienekonzept erforderlich, sofern Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben und keine Zuschauer anwesend sind.

Der Bayerische Fußball-Verband möchte mit dem vorliegenden Muster-Hygienekonzept seinen Vereinen eine Hilfestellung bei der Erstellung eines Hygienekonzepts geben.

Dieses Muster-Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.

Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.

Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.

 

1.       ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

 

·       Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·       In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen.

Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.

·       Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·       Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·       Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·       Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·       Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.

·       Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·       Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.       VERDACHTSFÄLLE COVID-19

 

·       Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·       Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

    • Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen

o   Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o   Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·       Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·       Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.

 

3.       ORGANISATORISCHES

 

 

3.1 Zuschauer

  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.
  • Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich 200.
  • Es wird empfohlen Möglichkeiten zu prüfen, Eintrittskarten bereits im Vorverkauf anzubieten – dies entzerrt die Situation am Spieltag an den Kassenhäuschen, vermeidet Wartezeiten und ermöglicht dem Verein Planungssicherheit bei der Spieltagsorganisation.
  • Zuschauer und Besucher sind nach Möglichkeit im Vorfeld (z. B. bei der Reservierung) darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen ein Besuch der Sportveranstaltung ausgeschlossen ist.

 

 

3.2 Kontaktdatenerfassung

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

·       Bei mehr als 200 Zuschauern sind von jedem Zuschauer neben Namen, sicherer Erreichbarkeit und Zeitraum des Aufenthalts auch der jeweilige individuelle Sitzplatz zu erfassen.

·       Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet werden, sofern die Kontaktdaten aller auch im ESB erfassten Personen dem Heimverein vorliegen.

·       Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.

·       Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch digital.

 

 

3.3 Organisation

·       Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·       Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb ist Stefan Herrler (Senioren) / Peter Bosch (Junioren)

·       Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.

·       Es wird empfohlen, Trainingsleibchen/Trikots ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel tragen zu lassen und nicht zu tauschen. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·       Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·       Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.

·       Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.

·       Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·       Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·       Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

·       Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

3.4 Parkplätze

 

·       Sofern vom Heimverein zur Verfügung gestellte Parkplätze von teilnehmenden Personen genutzt werden können, sollten für diesen Bereich Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen ergriffen werden (z. B. Einsatz von Parkplatzeinweiser, ggf. Parkplatzanzahl anpassen).

       

 

4.       ZONIERUNG

 

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·       In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Sanitäts- und Ordnungsdienst

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o   Ggf. Medienvertreter

·       Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·       Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·       Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

 

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·       In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o   Spieler*innen

o   Trainer*innen

o   Funktionsteams

o   Schiedsrichter*innen

o   Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·       Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·       In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

·       Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)

·       Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5Meter einzuhalten. Sollte dies audf Stehplätzen einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

·       Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

·       Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200/400 Zuschauer (siehe 3.2 Zuschauer) gestattet.

·       Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.

·       Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·       Vereinsheim

·       Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

 

 

 

 

 

5.       SPIELBETRIEB

 

 

5.1 Zuschauer

·       Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200 (siehe 3.1 Zuschauer).

·       Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer

·       Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)

·       In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen

·       Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:

o   Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen

o   Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte

o   Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen

o   Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

 

5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·       Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·       Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·       In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·       Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden werden.

 

5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·       Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·       Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·       Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·       Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·       Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·       Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·       Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·       In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

5.4 Spielbericht

·       Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·       Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·       Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·       Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·       Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·       Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

5.6 Aufwärmen

·       Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

 

5.7 Ausrüstungs-Kontrolle

·       Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·       Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistenten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

5.8 Einlaufen der Teams

·       Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·       Kein „Handshake“

·       Keine Escort-Kids

·       Keine Maskottchen

·       Keine Team-Fotos

·       Keine Eröffnungsinszenierung

 

5.9 Trainerbänke/Technische Zone

·       Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·       Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·       Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


5.10 Halbzeit

·       In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·       Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)

 

5.11 Gastronomie

·       Eine Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen.

·       Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.

·       Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·       Weiterführende Informationen sind hier zu finden:

o   Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband: https://www.dehoga-bayern.de/

o   Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur: https://www.vebwk.com/corona/

 

6.       LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband    
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)        
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/         

7.       HINWEISE

 

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

 

 

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Turnen - Start in den Herbst mit Hygienekonzept

Mittwoch, 09. September 2020

Nach langer Corona-Pause läuft beim SV Marienstein das Übungsangebot für Turnen/Gymnastik im September wieder hoch. Für die Hallen wurde mit Unterstützung der Schulen ein Hygienekonzept aufgestellt. Es können sich aufgrund von Regierungsvorgaben hinsichtlich Corona weitere Änderungen ergeben. Fragen beantwortet Abteilungsleiterin Lilo Adlkofer unter Telefon (08421) 7999.

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

 

 

Hygienekonzept des SV Marienstein für den Übungsbetrieb Indoor und Outdoor der Abteilung Gymnastik/Turnen

 

Organisatorisches

 

  • Durch Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden die Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

 

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Sportgeräte werden möglichst nicht genutzt. Werden Sportgeräte (Kleingeräte und Großgeräte) des Vereins oder der Halle genutzt, sind diese Geräte für die darauffolgende Übungsgruppe für die Nutzung ausgeschlossen oder werden vor und nach der Nutzung desinfiziert.
  • Für den Übungsbetrieb sind eigene Matten mitzubringen.
  • In den eigenen sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. Die Organisation hierfür in den Hallen erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Vermieter.
  • Die Indoorsportanlagen werden spätestens alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
  • Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten der einzelnen Übungsstunden werden dokumentiert.
  • Für Übungspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
  • Unsere Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Während der Übungseinheiten sind Zuschauer untersagt.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
  • Sämtliche Übungseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.

 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport

 

  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

 

  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.
  • Zwischen den Übungsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten zu können.
  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

 

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen

 

  • Die Umkleiden und Duschen bleiben versperrt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, in Sportkleidung zu erscheinen.

 

Links

 

Bayerisches Innenministerium https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/ 

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Deutscher Turner-Bund (DTB) https://www.dtb.de/index.php?id=4187

 

Hinweise

 

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

 

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

 

 

 


Update: Spiel gegen DJK Pollenfeld heute um 16 Uhr auf dem Kunstrasenplatz

Sonntag, 30. August 2020

Aufgrund der Wetterverhältnisse wurde das heutige Testspiel kurzfristig auf den Kunstrasenplatz des VfB Eichstätt verlegt. Beginn weiterhin 16 Uhr, Zuschauer sind auch dort keine zugelassen.


Michael "Pepe" Liebold beim "Race Around Austria"

Donnerstag, 13. August 2020

Seit gestern Abend ist unser Pepe in einem 4er Team beim Race Around Austria am Start, einem Langstreckenrennen über 2.200 km und 30.000 Höhenmetern.

Beim TEAM Race Around Austria teilen sich die vier Athleten die Strecke individuell auf.

Mehr Infos dazu findet Ihr auch unter www.racearoundaustria.at

Dort könnt Ihr Pepe und sein Team mit dem Namen "Verschleißgruppe" auch live mitverfolgen!

 

 

 

 

 


Hygienekonzept des SV Marienstein für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Donnerstag, 06. August 2020

Ansprechpartner für Hygienekonzept             Stefan Herrler

E-Mail                                                             heri.heber@gmail.com

Kontaktnummer                                              08421936310

Adresse Sportstätte                                        Am Weiheracker 2

 

 

1.      ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

·        Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

·        In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

·        Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

·        Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

·        Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

·        Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

·        Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche

·        Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.

·        Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

2.      VERDACHTSFÄLLE COVID-19

·        Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

·        Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

o    Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o    Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

·        Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.

·        Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3.      ORGANISATORISCHES

Feste Trainingsgruppen

·        Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb mit Kontakt sind feste Trainingsgruppen.

Kontaktdatenerfassung

·        Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.

·        Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers. 

·        Beim Trainingsspielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.

·        Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

 

Zuschauer

·        Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist ausgeschlossen.

·        Für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden

 

Organisation

·        Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

·        Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb ist Stefan Herrler.

·        Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Trainingsspiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.

·        Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training(spiel) werden die Leibchen/Trikots gewaschen.

·        Nach dem Training(spiel) werden die verwendeten Materialien Bälle, Hütchen) möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.

·        Für die Spieler und Offiziellen werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.

·        Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb eingewiesen.

·        Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

·        Alle Spieler und Offiziellen sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Die Spieler und Offiziellen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).

·        Sollten Spieler und/oder Offiziellen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

·        Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).

 

4.      ZONIERUNG

Die Sportstätte wird in zwei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

·        In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Sanitäts- und Ordnungsdienst

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

o    Ggf. Medienvertreter

·        Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

·        Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.

·        Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

·        In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

o    Spieler*innen

o    Trainer*innen

o    Funktionsteams

o    Schiedsrichter*innen

o    Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

·        Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

·        Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

·        Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

·        Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

·        Vereinsheim

·        Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5.      TRAININGSBETRIEB

Grundsätze

·        Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

·        Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

·        Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

·        Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

 

6.      TRAININGSSPIELBETRIEB

 

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

·        Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

·        Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

·        In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

·        Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

 

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

·        Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.

·        Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

·        Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.

·        Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.

·        Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.

·        Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

·        Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.

·        In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

 

Duschen/Sanitärbereich

·        Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind.

·        Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.

·        Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

 

Spielbericht

·        Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren.

·        Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.

·        Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.

·        Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.


Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel

·        Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.

·        Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

 

Aufwärmen

·        Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen gewährleistet ist.

 

Ausrüstungs-Kontrolle

·        Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.

·        Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Einlaufen der Teams

·        Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften

·        Kein „Handshake“

·        Keine Escort-Kids

·        Keine Maskottchen

·        Keine Team-Fotos

·        Keine Eröffnungsinszenierung

 

Trainerbänke/Technische Zone

·        Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

·        Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

·        Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Halbzeit

·        In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

·        Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

 

7.      LINKS


Bayerisches Innenministerium
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

Deutscher Fußball-Bund (DFB)
https://www.dfb.de/news/detail/corona-alle-inhalte-auf-einen-blick-215696/

Bayerischer Fußball-Verband           
http://www.bfv.de/corona

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)    
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

                                          

8.      HINWEISE

Haftungshinweis

Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes-Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen eines solchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.


Liebe Sponsoren, Gönner und Freunde des SV Marienstein!

Dienstag, 04. August 2020

Marienstein, im August 2020

Zuallererst hoffen wir natürlich, dass es Euch allen gut geht!

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für uns alle unübersehbar, ob im öffentlichen oder privaten Leben, im Beruf und den damit verbundenen wirtschaftlichen Problemen oder natürlich auch bei uns, Eurem SV Marienstein, der auch massive Einschränkungen sowohl im sportlichen als auch im gesellschaftlichen Bereich erfahren musste.

Wir fühlen mit allen Mitgliedern, angefangen bei den Kleinsten, im Turnen, im Fußball, unseren Radlern, bis zu den Senioren-Mannschaften, aber auch mit allen Mitgliedern und Einwohnern, für die unser Verein mit unserer Gaststätte oder dem schönen Stadtteilfest normalerweise ein Anlaufpunkt ist.   

 

All das, was uns als Sportverein hauptsächlich ausmacht, wurde ab Mitte März stillgelegt.

Aber langsam stellen sich erste Lockerungen ein, ein Trainings- und Spielbetrieb ist wieder eingeschränkt möglich und wir planen schrittweise ein Hochfahren des gesamten Vereins.

Und das natürlich auch mit Eurer Hilfe!

Wohlwissend, dass Ihr in der letzten Zeit primär sicher andere Themen hattet als den SV Marienstein.

Aber Eure Treue, die Ihr in vielfältiger Weise uns gegenüber zeigt, sei es als Sponsor der Werbebanden oder über andere Zuwendungen, wird uns auch in dieser schwierigen Zeit helfen, den Verein in allen Abteilungen wieder zum Leben zu erwecken und unseren Mitgliedern wieder einen sportlichen und gesellschaftlichen Hafen zu bieten.

 

Dafür danken wir Euch im Namen des gesamten Vereins!

 

Um Euch zukünftig auch noch mehr in die Vorhaben des Vereins einzubinden, möchten wir Euch zu gegebener Zeit in der 2. Jahreshälfte 2020 zu einem Sponsoren-Abend in unsere Schamerau einladen.

Einerseits, um Euch für alles zu danken, was Ihr diesem Verein Gutes getan habt, andererseits möchten wir Euch auch unsere Planungen vorstellen, wie es mit dem SV Marienstein weitergehen wird und welch

wichtige, sogar noch wichtigere Rolle Euch zukünftig in diesen Planungen zukommt.

 

Des Weiteren möchten wir Euch alle gerne auf ein wichtiges Ereignis im nächsten Jahr hinweisen, zu dem Ihr alle recht herzlich eingeladen seid. Unser 60-jähriges Vereins-Jubiläum am letzten Juni-Wochenende (26./27. Juni 2021).

Falls Ihr jetzt schon Fragen oder dringende Anliegen habt, stehen wir Euch mit dem gesamten Vorstandsteam gerne zur Verfügung.

Kommt einfach auf uns zu!

 

Mit sportlichen Grüßen,

Euer SV Marienstein

 

Arnulf Neumeyer    Stefan Herrler        Bastian Stahl

Thomas Stark         Michaela Danner   Daniela Schramm 


+++ News aus unserer Fußball-Jugendabteilung +++

Samstag, 01. August 2020

Trainer-Zuwachs in unserer SVM Familie!

Lieber Jan, herzlich willkommen beim SVM!

Wir freuen uns sehr, dass Du den Verein mit der Betreuung einer unserer U13-Manschaften unterstützt!

Alles Gute und viel Erfolg!

Danke im Namen aller SVM'ler!


Wir wünschen Euch allen schöne Sommerferien!

Samstag, 25. Juli 2020

Erholt Euch gut und kommt gesund wieder!

Euer SVM


+++ News aus unserer Fußball-Jugendabteilung! +++

Samstag, 25. Juli 2020

Die ab der kommenden Saison gemeldeten Spielgemeinschaften mit dem FV Obereichstätt in den U9-/U11-/U13-Mannschaften werden für einen stabilen und langfristigen Rahmen sorgen, den wir für eine gute Jugendarbeit brauchen werden.

Liebe Obereichstätter, herzlich willkommen, wir freuen uns auf Euch!  

Details zu unseren Jugendmannschaften werden wir Euch noch in den nächsten Tagen und Wochen bekanntgeben.

Wenn Ihr bei uns mal reinschnuppern wollt, wendet Euch an unseren Jugendleiter Perter Bosch (Tel. Nr. 01736902750), er kann Euch schonmal alle Infos geben, die Ihr braucht bezüglich der Trainingszeiten und Manschaften.

                                     

                                       - - - Auf geht's SVM! - - -